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Wohnfläche

Es gibt mehrere Möglichkeiten die Wohnfläche zu ermitteln.
Nahezu alle Gesellschaften definieren die Wohnfläche in deren Bedingungswerken wie folgt: Maßgeblich ist die zu Wohnzwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Haushaltes.

Dazu zählen alle Räume in allen Geschossen, einschließlich Wintergärten, Schwimmbäder, Saunen, Arbeitszimmer, Party- und Hobbyräume und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räume.

Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, Abstellräume, Hauswirtschaftsräume, Heizungsräume, Waschküchen, Trockenräume, Garagen und nicht zu Wohn-, Arbeits- oder Hobbyzwecken ausgebaute Keller- oder Dachgeschosse.


Je nach Aufteilung der Grund- bzw. Wohnflächen in den einzelnen Geschossen haben wir die Möglichkeit Ihren Beitrag zu reduzieren, da wir alternative Berechnungsmethoden anwenden, welche ebenfalls akzeptiert werden. Bitte sprechen Sie uns an!

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