Anmeldung / Abmeldung eines Fahrzeugs
Notwendige Unterlagen bei der Zulassungsstelle
Der Gang zum Straßenverkehrsamt ist unvermeidlich, wenn ein Fahrzeug an-, ab- oder umgemeldet werden muss. Dabei ist die Behörde unerbittlich: wer nicht alle Papiere dabei hat, muss noch einmal kommen. Ersparen Sie Ihren Kunden unnötige Wartezeiten und lange Warteschlangen auf dem Amt. Wir haben für Sie zusammengestellt, welche Dokumente der Anmelder auf jeden Fall vorzeigen muss!
Onlinezulassung
Wenige Zulassungsstellen bieten bereits die Möglichkeit der Onlinezulassung (i-Kfz) an. Genauere Informationen (u.a. die Voraussetzungen) zur Durchführung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Neuzulassung
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung
- TÜV-Prüfbericht
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- Die Kennzeichenschilder sind mitzubringen, wenn ein neues Kennzeichen gewünscht wird oder das Fahrzeug abgemeldet ist
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Umschreibung mit auswärtigem Kennzeichen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung
- TÜV-Prüfbericht
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Wiederzulassung im Zulassungsbezirk auf denselben
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung
- TÜV-Prüfbericht
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Namensänderung
Die Zulassungsbebörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbez
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Technische Änderungen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Technische Änderungen vorher abnehmen lassen, wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht.
- TÜV-Prüfbericht
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Diebstahl / Verlust des Kfz-Briefes
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- TÜV-Prüfbericht
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Abmeldung
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
Wenn das Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb gesetzt wird (i.d.R. bis zu 18 Monaten), ruht der Versicherungsschutz. Das heißt, der Vertrag wird nicht beendet. Vorteil: Innerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Grundstücks besteht auch während dieser Zeit bei den meisten Versicherern ein beitragsfreier Teilkasko-Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- TÜV-Prüfbericht
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- Wenn nur ein Kennzeichenschild verloren oder gestohlen wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mitzubringen.
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Kurzzeitkennzeichen / Überführungskennzeichen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Versicherungsbestätigung
- Fahrzeugpapiere
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Zu beachten ist:
Bei den Zulassungsbehörden (ZB) werden KZK nur noch fahrzeugbezogen ausgegeben. Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nach § 29 STVZO sind nur noch Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, erlaubt.
Wird bei der Untersuchung und Prüfung nach § 29 STVZO keine Mangelfreiheit bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder angrenzendem Bezirk und zurück durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden. Beschränkungen der Verwendung werden im Fahrzeugschein für das KZK vermerkt. Das Kurzzeitkennzeichen kann von der zuständigen Zulassungsbehörde (ZB) sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Ausfuhrkennzeichen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Besonderer Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen
- TÜV-Prüfbericht
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Zu beachten ist:
Das Fahrzeug ist vorzuführen! Ausschließlicher Gebrauch für Fahrzeuge, die für den Export vorgesehen sind und überführt werden sollen. Die Zulassung kostet zwischen ca. 25 und 50 Euro. Dazu kommen die Kosten für die Kennzeichen von etwa 20 bis 40 Euro. Bei Beantragung des Ausfuhrkennzeichens muss die Kfz-Steuer bezahlt werden. Die Kosten für eine Versicherung beträgt zwischen 60 Euro und 90 Euro (9-30 Tage), 450-2.500 Euro (60 -360 Tage).
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Saisonkennzeichen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung: Die Versicherungsbestätigung muss den Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens enthalten.
- TÜV-Prüfbericht
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Wenn das Fahrzeug nicht das ganze Jahr über genutzt wird, ist das Saisonkennzeichen ideal. Damit wird festgelegt, dass das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum (beispielsweise von April bis Oktober) Versicherungsschutz bekommt. Der gewünschte Zeitraum ist in der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung dokumentiert und auch auf dem amtlichen Kennzeichen zu sehen. Außerhalb der vereinbarten Saison besteht Ruheversicherungsschutz.
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Oldtimerkennzeichen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung: Eine Versicherungsbestätigung ist nur erforderlich, wenn das Kfz abgemeldet ist.
- TÜV-Prüfbericht
- Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (abhängig vom Tag der ersten Zulassung)
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung in der Regel nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Wenn Sie ihr Fahrzeug über uns versichern, erhalten Sie auch vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung.
Wechselkennzeichen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Versicherungsbestätigung: für jedes Fahrzeug in der Wechselflotte eine eigene eVB
- TÜV-Prüfbericht
- Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (abhängig vom Tag der ersten Zulassung)
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Zu beachten ist:
Während das eine Fahrzeug benutzt wird, ist das andere ruhend gestellt. Beide Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeugkategorie angehören. Die KFZ-Steuer fällt für jedes der Fahrzeuge voll an. Die Zulassung kostet ca. 60 Euro. Dazu kommen die Kosten für die Kennzeichen von etwa 20 bis 40 Euro. Für die Fahrzeuge muss mindestens eine Haftpflicht bestehen, mancher Versicherer bietet Rabatte auf Wechselkennzeichen.
Grünes Kennzeichen
Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Versicherungsbestätigung
- TÜV-Prüfbericht
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder
- Bestätigung über die Steuerbefreiung
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Zu beachten ist:
Das Fahrzeug ist ausschließlich für die Nutzung zu land- und forstwirtschaftliche Zwecken erlaubt. Die Bestätigung zur Befreieung von der KFZ-Steuer wird vom Zoll oder Finanzamt vergeben. Die Kosten der Zulassung belaufen sich auf ca. 20 Euro plus ca. 20 Euro für das Nummernschild.